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Veröffentlicht am 18. September 2020

Coronavirus: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum neuen Solidarbürgschaftsgesetz

Bern, 18.9.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. September 2020 die Botschaft zum neuen Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz verabschiedet. Dieses soll die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung ins ordentliche Recht überführen. Die Solidarbürgschaftsverordnung ist als Notverordnung bis zum 25. September 2020 befristet. Da die Rückzahlung der Kredite aber noch viele Jahre in Anspruch nehmen wird, ist ein Bundesgesetz für die Abwicklung der Kredite und Bürgschaften nötig. In der Vernehmlassung haben sich die Teilnehmenden positiv zum Entwurf geäussert.