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Veröffentlicht am 25. September 2020

Coronavirus: Erleichterungen bei der Bescheinigung von Unterschriften für fakultative Referenden

Bern, 25.9.2020 - Der Bundesrat hat am 25. September 2020 entschieden, dass er die Massnahmen im Bereich der politischen Rechte, die im gleichentags von den eidgenössischen Räten verabschiedeten Covid-19-Gesetz vorgesehen sind, rasch umsetzen wird. Für einen befristeten Zeitraum können innerhalb der 100-tägigen Referendumsfrist auch Unterschriftenlisten ohne Stimmrechtsbescheinigung bei der Bundekanzlei eingereicht werden.