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Veröffentlicht am 6. Oktober 2020

Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen

Bern, 6.10.2020 - Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 5. Oktober 2020 die Anhänge 3 und 5 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen angepasst. Dabei wurden 2 natürliche Personen und 3 Entitäten neu in den Anhang aufgenommen. Die Massnahmen treten am 6. Oktober 2020 um 18:00 Uhr in Kraft.