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Veröffentlicht am 7. Oktober 2020

Kantonale Integrationsprogramme: Zweijährige Zwischenphase

Bern, 7.10.2020 - Seit 2014 setzen Bund und Kantone die Integrationsförderung im Rahmen kantonaler Integrationsprogramme (KIP) um. Die KIP werden von Bund und Kantonen gemeinsam finanziert. Ab 2022 soll eine zweijährige Zwischenphase eintreten, um die Erkenntnisse aus der Integrationsagenda Schweiz sowie aus den Pilotprogrammen des Bundes in die nachfolgenden KIP-Programme einfliessen zu lassen. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 7. Oktober 2020 beschlossen, dem Parlament einen neuen Verpflichtungskredit für die kantonalen Integrationsprogramme für die Jahre 2022 und 2023 zu beantragen.