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Veröffentlicht am 8. November 2006

Letztinstanzliche kantonale Entscheide den Bundesbehörden zustellen; Bundesrat verabschiedet Eröffnungsverordnung

Bern, 8.11.2006 - Die Kantone müssen letztinstanzliche Entscheide in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten den beschwerdeberechtigten Bundesbehörden eröffnen. Diese Pflicht ist in der neuen Eröffnungsverordnung verankert, die der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet hat und die mit dem Bundesgerichtsgesetz am 1. Januar 2007 in Kraft treten wird.