Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen
Bern, 15.10.2020 - Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 14. Oktober 2020 die Anhänge 3 und 5 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen angepasst. Dabei wurden die Einträge zu 2 natürlichen Personen gelöscht. Die Massnahmen treten am 15. Oktober 2020 um 18:00 Uhr in Kraft.