UPS wegen Verletzung der Auskunftspflichten sanktioniert
Bern, 15.10.2020 - Die Eidgenössische Postkommission PostCom hat mit Beschluss vom 23. Juni 2020 die UPS United Parcel Service (Schweiz) AG verpflichtet, für die Jahre 2015 bis 2018 Aufsichtsabgaben zuzüglich einem Verzugszins von 5 % nachzubezahlen. Die UPS war ihren gesetzlichen Auskunftspflichten nur teilweise nachgekommen. Zusätzlich wurde dem Unternehmen eine Verwaltungssanktion im Betrag von 104 000 Franken auferlegt. Der Entscheid der PostCom ist rechtskräftig.