SECO: Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
Bern, 15.10.2020 - Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 14. Oktober 2020 die Personenliste in Anhang 3 der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine angepasst. Dabei werden zwei natürliche Person und vier Unternehmen neu in den Anhang aufgenommen. Die Massnahmen treten am 15. Oktober 2020 um 18:00 Uhr in Kraft.