Berufliche Vorsorge: Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung per 1. Januar 2021
Bern, 20.10.2020 - Auf den 1. Januar 2021 werden die seit 2017 ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt 0,3 %.