Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 11. November 2020

Ausländische Bussen sind im Ausnahmefall ab 2022 abzugsfähig

Bern, 11.11.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. November 2020 das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.