GVO-Anbau: Bundesrat will Moratorium verlängern
Bern, 11.11.2020 - Der Bundesrat will das Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft um vier Jahre verlängern. An seiner Sitzung vom 11. November 2020 hat er beschlossen, den Entwurf einer entsprechenden Änderung des Gentechnikgesetzes (GTG) in die Vernehmlassung zu schicken. Das Moratorium gilt auch für Produkte aus neuen gentechnischen Verfahren.