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Veröffentlicht am 17. November 2020

Analyse der Übertritte von der Invalidenversicherung in die Sozialhilfe

Bern, 17.11.2020 - Die Fokussierung der IV auf die Eingliederung hat einerseits die gewünschte Wirkung gezeigt: Von den Versicherten, die sich im Jahr 2014 bei der IV angemeldet hatten, waren vier Jahre später 58 Prozent erwerbstätig und bezogen keine IV-Rente. Bei Personen mit einer IV-Anmeldung im Jahr 2005 lag dieser Anteil erst bei 50 Prozent. Andererseits hat aber der Anteil von Personen, die Sozialhilfe bezogen, nachdem sie von der IV keine Rente erhalten haben, von 11,6 auf 14,5 Prozent zugenommen. Das zeigt eine neue Analyse des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV). Die Weiterentwicklung der IV wird die Eingliederungsarbeit der IV weiter stärken, was zu einer Reduktion der Anzahl Übertritte in die Sozialhilfe führen dürfte. Sie wird voraussichtlich 2022 in Kraft treten.