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Veröffentlicht am 18. November 2020

Sicherheitskosten Bundesasylzentren: Entschädigung bei vorübergehender Stilllegung geregelt

Bern, 18.11.2020 - Der Bund beteiligt sich neu an den Sicherheitskosten der Kantone mit einem Bundesasylzentrum auch dann, wenn das Zentrum vorübergehend geschlossen wird. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. November 2020 die entsprechende Änderung der Asylverordnung 2 beschlossen.