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Veröffentlicht am 25. November 2020

Bundesrat legt Bericht über die lebenslange Freiheitsstrafe vor

Bern, 25.11.2020 - Besonders schwere Straftaten können nach geltendem Recht grundsätzlich angemessen sanktioniert werden. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht vom 25. November 2020. Er zeigt aber Möglichkeiten auf, wie die lebenslange Freiheitsstrafe reformiert werden könnte, um sie besser von der 20-jährigen Freiheitsstrafe sowie der Verwahrung abzugrenzen.