Bundesrat legt Kontingente 2021 für Erwerbstätige aus Drittstaaten und dem Vereinigten Königreich fest
Bern, 25.11.2020 - Die Schweizer Wirtschaft soll auch 2021 die benötigten qualifizierten Fachkräfte rekrutieren können. Der Bundesrat hat am 25. November 2020 die dafür notwendige Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschiedet. Die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA werden unverändert auf dem Niveau von 2020 weitergeführt. Weil das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr angewendet wird, hat der Bundesrat für 2021 zudem vorübergehend ein separates Kontingent für erwerbstätige UK-Bürgerinnen und Bürger festgelegt.