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Veröffentlicht am 11. Dezember 2020

Rückgewinnung von Metallen aus Asche: Bundesrat verlängert Frist für KVA

Bern, 11.12.2020 - Drei Viertel der jährlich anfallenden Filteraschen der Kehrichtverbrennungsanlagen werden heute bereits so behandelt, dass die Schweiz die darin enthaltenen Metalle zurückgewinnen kann. Um auch die restlichen Mengen verwerten zu können, braucht es zusätzliche Kapazitäten. Da sich der Ausbau der dafür nötigen Anlagen verzögert, hat der Bundesrat am 11. Dezember 2020 entschieden, die in der Abfallverordnung enthaltene Frist zur Rückgewinnung aller Metalle bis zum 1. Januar 2026 zu verlängern.