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Veröffentlicht am 18. Dezember 2020

Der Bundesrat verabschiedet den Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention

Bern, 18.12.2020 - Die Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes sind verpflichtet, regelmässig Berichte über die Anwendung des Übereinkommens auf ihrem Staatsgebiet vorzulegen. An seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 hat der Bundesrat den 5. und 6. Staatenbericht zur Kinderrechtssituation in der Schweiz verabschiedet. Der Bericht wird nun dem UNO-Kinderrechtsausschuss unterbreitet.