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Veröffentlicht am 18. Dezember 2020

Konsequente Praxis bei Vorläufigen Aufnahmen aus Eritrea

Bern, 18.12.2020 - Der Bundesrat wurde vom Parlament beauftragt, 3400 vorläufige Aufnahmen von eritreischen Personen zu überprüfen. Diese Arbeiten führten zur Aufhebung von 83 vorläufigen Aufnahmen, 63 davon sind rechtskräftig. Diese Personen müssen die Schweiz verlassen. Der Bundesrat hat den entsprechenden Bericht an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 gutgeheissen. Der Bericht zeigt auf, dass einer Aufhebung von vorläufigen Aufnahmen enge Grenzen gesetzt sind. Dies wird durch einen aktuellen Leitentscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt.