Rechtsgrundlage für Sicherheitshaft im nachträglichen Verfahren tritt am 1. März 2021 in Kraft
Bern, 18.12.2020 - Die in der Herbstsession 2020 vom Parlament verabschiedete Rechtsgrundlage für die Anordnung der Sicherheitshaft im nachträglichen Verfahren tritt auf den 1. März 2021 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 entschieden. Die neuen Bestimmungen schliessen eine Gesetzeslücke und verhindern damit, dass gefährliche Täter in die Freiheit entlassen werden müssen.