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Veröffentlicht am 18. Dezember 2020

Neue Rücknahmebedingungen für beschädigte Umlaufmünzen

Bern, 18.12.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 die revidierte Münzverordnung verabschiedet. Mit den Anpassungen der Münzverordnung schafft der Bundesrat die rechtliche Grundlage für eine strengere Handhabung der Rücknahme von beschädigten Umlaufmünzen, sogenannten «Shreddermünzen». Gestützt auf die Verordnungsbestimmungen wird die Schweizerische Nationalbank (SNB) ab dem 1. März 2021 stark beschädigte Münzen unter bestimmten Bedingungen nicht mehr annehmen und vergüten.