Coronavirus: Gültigkeit von Sprengausweisen wird verlängert
Bern, 13.1.2021 - Wer beruflich mit Sprengmitteln und bestimmten pyrotechnischen Gegenständen zu tun hat, braucht die dafür notwendigen Ausweise. Diese bleiben nur gültig, wenn alle fünf Jahre ein Auffrischungskurs besucht wird. Diese Kurse können aufgrund der Corona-Pandemie derzeit kaum stattfinden. Dies bedingt flexiblere Regelungen. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 einen erneuten Aufschub der Schulungspflicht und eine entsprechende Anpassung der Sprengstoffverordnung beschlossen.