Dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung gelten ab Anfang 2007
Bern, 15.11.2006 - Der Bundesrat hat die dringenden Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung zur indirekten Teilliquidation und zur Transponierung auf Bundesebene auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Die Anpassungen klären die steuerlichen Folgen von Regelungen zur Unternehmensnachfolge, was namentlich kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu Gute kommt. Vor allem KMU, die eine Nachfolge im Kreis der Familie oder durch Mitarbeitende planen, profitieren von den neuen gesetzlichen Bestimmungen. Damit die Kantone ihr Recht im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren anpassen können, treten die neuen Regelungen im Steuerharmonisierungsgesetz erst ein Jahr später in Kraft.