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Veröffentlicht am 29. Januar 2021

Abweisung der Zivilklage des SECO gegen Viagogo

Bern, 29.1.2021 - Das SECO hat am 21. September 2017 beim Handelsgericht des Kantons Zürich Zivilklage gegen die Online-Ticket-Wiederverkaufsplattform Viagogo eingereicht. Am 11. März 2020 hat das Handelsgericht Zürich die Klage des SECO abgewiesen. Eine vom SECO dagegen erhobene Beschwerde hat das Bundesgericht als letzte Instanz mit Urteil vom 1. Dezember 2020 abgewiesen.