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Veröffentlicht am 4. Februar 2021

Für behindertengerechte Bahnhöfe sind weitere Anstrengungen der Bahnen nötig

Bern, 4.2.2021 - Von rund 1800 Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltstellen in der Schweiz sind inzwischen 873 für Gehbehinderte und körperlich beeinträchtigte Menschen selbständig benutzbar – das sind 54 mehr als im Vorjahr. Sie entsprechen dem Behindertengleichstellungsgesetz. Das geht aus dem neuen Standbericht des Bundesamts für Verkehr (BAV) hervor. Unternehmen, welche die gesetzliche Frist bis 2023 nicht einhalten können, müssen einen Umsetzungsplan einreichen. Damit sollen weitere Verzögerungen vermieden werden.