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Veröffentlicht am 15. Juni 2001

Gebrauchte Eisenbahnschwellen müssen entsorgt werden

Bern, 15.6.2001 - Alte Eisenbahnschwellen sollen in Zukunft nur noch für Zwecke ausserhalb von Wohnsiedlungen verkauft werden. Für Krebs erzeugende Substanzen in teerölhaltigen Holzschutzmitteln gibt es neu Grenzwerte. Der Verkauf von alten Schwellen, die über diesen Grenzwerten liegen, wird nach einer Übergangsfrist von vier Jahren verboten. Dies sind die Hauptpunkte der geänderten Stoffverordnung, die der Bundesrat heute beschlossen hat.