Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 23. Februar 2021

Mobilfunk: Die Vollzugshilfe für den Umgang mit adaptiven Antennen ist bereit

Bern, 23.2.2021 - Der Ausbau des 5G-Netzes mit adaptiven Antennen wird unter Einhaltung der heutigen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen ermöglicht. Dies ist der Kern der ergänzten Vollzugshilfe für die Kantone und Gemeinden. Die Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt (BAFU) schafft für die Bewilligungsbehörden Klarheit, wie die Strahlung von adaptiven Antennen berechnet wird. Berücksichtigt werden sowohl der Schutz der Bevölkerung vor Strahlung als auch die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer an einem gut ausgebauten Mobilfunknetz.