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Veröffentlicht am 23. Februar 2021

Die Armee regelt die Verwendung medizinischer Güter mit Verfall 2021/2022

Bern, 23.2.2021 - Seit Ende März 2020 beschafft die Armee gemäss Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit BAG medizinische Güter zu Gunsten des Gesundheitswesens Schweiz. Da diese Güter nicht in so grossen Mengen wie befürchtet benötigt wurden, rückt für einen Teil des Materials das Verfalldatum näher. Die Armee will dieses nun in Absprache mit den Partnern aus Gesundheitswesen und Verwaltung zu sehr stark reduzierten Preisen verkaufen. Damit sollen die beschafften Güter der Bevölkerung zugutekommen.