Bund unterstützt Kantone bei der Umsetzung des Verhüllungsverbots
Bern, 9.3.2021 - Mit der Annahme des neuen Verfassungsartikels zum Verhüllungsverbot haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Kantone verbindlich beauftragt, die neue Bestimmung innerhalb von zwei Jahren im jeweiligen kantonalen Recht umzusetzen. Das Bundesamt für Justiz (BJ) ist bereit, die Kantone bei der Umsetzung zu unterstützen.