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Veröffentlicht am 30. März 2021

WEKO: Stromeinkäufe sind öffentlich auszuschreiben

Bern, 30.3.2021 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) empfiehlt Kantonen und Gemeinden Strombezüge auszuschreiben. Der Stromeinkauf fällt seit Anfang Jahr unter das öffentliche Beschaffungsrecht.