WEKO: Stromeinkäufe sind öffentlich auszuschreiben
Bern, 30.3.2021 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) empfiehlt Kantonen und Gemeinden Strombezüge auszuschreiben. Der Stromeinkauf fällt seit Anfang Jahr unter das öffentliche Beschaffungsrecht.
Bern, 30.3.2021 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) empfiehlt Kantonen und Gemeinden Strombezüge auszuschreiben. Der Stromeinkauf fällt seit Anfang Jahr unter das öffentliche Beschaffungsrecht.