Behörden sollen wissen, welcher Elternteil sorgeberechtigt ist
Bern, 31.3.2021 - Für das Wohl des Kindes ist es wichtig, dass die Behörden zuverlässig feststellen können, wer Inhaber der elterlichen Sorge ist. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Postulatsbericht, den er an seiner Sitzung vom 31. März 2021 verabschiedet hat. In einem nächsten Schritt soll geprüft werden, wie eine Einbindung dieser Information bei den kantonalen Einwohnerregistern umgesetzt werden könnte.