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Veröffentlicht am 31. März 2021

R-120 Grenzüberschreitender Verkehr mit Alkohol und Tabak

Bern, 31.3.2021 - Die neu erstellte Richtlinie 120 (R-120) enthält Ausführungsbestimmungen zum grenzüberschreitenden Verkehr mit Alkohol und Tabak. Abgedeckt werden Tabak, Tabakfabrikate, Bier, Spirituosen, Ethanol und alkoholhaltige Waren. Die R-120 ersetzt die bisher bestehende D-120 sowie das Kapitel 5.1 der Richtlinie-60.