Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar
Bern, 31.3.2021 - Der Bundesrat hat am 31. März 2021 die Personenliste in Anhang 1 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar geändert. 11 natürliche Personen werden neu in den Anhang aufgenommen. Die Massnahmen treten am 31. März 2021 um 18:00 Uhr in Kraft.