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Veröffentlicht am 31. März 2021

Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar

Bern, 31.3.2021 - Der Bundesrat hat am 31. März 2021 die Personenliste in Anhang 1 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar geändert. 11 natürliche Personen werden neu in den Anhang aufgenommen. Die Massnahmen treten am 31. März 2021 um 18:00 Uhr in Kraft.