Neue Bestimmungen für besseren Schutz von Mensch und Umwelt: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
Bern, 14.4.2021 - Die neuen Gesetzesbestimmungen für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt erfordern eine teilweise Umsetzung auf Verordnungsstufe. An seiner Sitzung vom 14. April 2021 hat der Bundesrat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen zu den neuen Sorgfaltspflichten von Unternehmen in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis am 14. Juli 2021.