Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 20. April 2021

Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen

Bern, 20.4.2021 - Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 19. April 2021 die Anhänge 3 und 5 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen angepasst. Dabei wurde der Eintrag einer natürlichen Person gelöscht. Die Massnahmen treten am 20. April 2021 um 18:00 Uhr in Kraft.