Neuausrichtung E-Voting: Eröffnung der Vernehmlassung
Bern, 28.4.2021 - An seiner Sitzung vom 28. April 2021 hat der Bundesrat entschieden, das Vernehmlassungsverfahren für die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs der elektronischen Stimmabgabe zu eröffnen. Die Verordnung über die politischen Rechte (VPR) wird einer Teilrevision unterzogen und die Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) wird totalrevidiert. Damit soll eine neue, stabile Grundlage für den E-Voting-Versuchsbetrieb geschaffen werden.