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Veröffentlicht am 27. April 2021

Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland

Bern, 27.4.2021 - Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass die Konsultationsvereinbarung vom 11. Juni 2020 zwischen der Schweiz und Deutschland über die Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern während der COVID-19 Pandemie mindestens bis zum 30. Juni 2021 nicht gekündigt wird. Zudem wurde vereinbart, dass Arbeit im Home-Office aufgrund der Pandemie im Regelfall keine Betriebsstätte des Arbeitgebers begründet. Eine Kündigung der Vereinbarung durch einen Vertragsstaat wird ebenfalls durch eine Nachricht auf diesem Weg mitgeteilt werden.