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Veröffentlicht am 28. April 2021

Auskunftspflicht der KESB an Private: Bundesrat nimmt Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen

Bern, 28.4.2021 - Die Rückmeldungen zum Vorschlag für eine einheitliche Regelung der Auskunftspflicht der KESB an private Personen sind kritisch ausgefallen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. April 2021 die entsprechenden Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen. Gemeinsam mit den Kantonen soll bis Ende 2022 eine neue Fassung der Verordnung erarbeitet werden.