Keine Ermächtigung zur Strafuntersuchung gegen Alt Bundesrat Leuenberger
Bern, 28.4.2021 - Die Bundesanwaltschaft wird nicht zur Strafuntersuchung gegen Alt Bundesrat Moritz Leuenberger ermächtigt. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. April 2021 entschieden. Die Bundesanwaltschaft hatte um Entscheid über die Erteilung oder Verweigerung der Ermächtigung wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses gemäss Art. 320 des Strafgesetzbuchs ersucht. Hintergrund des Ermächtigungsgesuchs der Bundesanwaltschaft waren Äusserungen von Alt Bundesrat Moritz Leuenberger in einem am 7. Februar 2021 publizierten Interview zur Praxis der Schweiz hinsichtlich Lösegeldzahlungen in Entführungsfällen.