Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen
Bern, 6.5.2021 - Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 5. Mai 2021 die Anhänge 3 und 5 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen angepasst. Dabei wurde der Eintrag zu einer natürliche Person gelöscht. Die Massnahmen treten am 6. Mai 2021 um 18:00 Uhr in Kraft.