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Veröffentlicht am 12. Mai 2021

Einheitlicher Zeichensatz für alle Personenregister ab 2024

Bern, 12.5.2021 - In allen Personenregistern der Schweiz wird auf Anfang 2024 ein einheitlicher Zeichensatz eingeführt, damit bis auf wenige Ausnahmen alle Sonderzeichen europäischer Sprachen geführt werden können. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 entschieden. Er hat die betroffenen Departemente beauftragt, die rechtlichen Grundlagen entsprechend zu ändern und die notwendigen technischen Anpassungen in die Wege zu leiten.