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Veröffentlicht am 26. Mai 2021

Medizinische Fusspflege: Bundesrat verbessert Zugang für Personen mit Diabetes

Bern, 26.5.2021 - An seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 hat der Bundesrat entschieden, dass die durch Podologinnen und Podologen durchgeführte medizinische Fusspflege bei Personen mit Diabetes künftig von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergü-tet wird. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung. Der Zugang zur medizinischen Fusspflege wird dadurch verbessert. Der Bundesrat hat zudem an seiner Sitzung präzisiert, für welche Tage hospitalisierte Personen den Spitalbeitrag bezahlen müssen.