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Veröffentlicht am 11. Juni 2021

Zollbegüngstigungen für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte aus Ägypten laufen aus

Bern, 11.6.2021 - Ab 1. August 2021 gelten bei der Einfuhr von verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten aus Ägypten die Zollansätze für Drittstaaten. Der Bundesrat hat am 11. Juni 2021 beschlossen, die Ägypten in diesem Bereich einseitig gewährten Konzessionen auslaufen zu lassen. Während deren befristeten Geltungsdauer war es den Parteien nicht möglich, Verhandlungen für beidseitige Konzessionen aufzunehmen. Die Anpassung betrifft zum Beispiel Kaffee, Schokolade oder Zuckerwaren. Unverändert gelten die übrigen Zollkonzessionen des Freihandelsabkommens EFTA-Ägypten sowie des bilateralen Landwirtschaftsabkommens Schweiz-Ägypten.