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Veröffentlicht am 18. Juni 2021

Bundesrat aktualisiert Sicherheitsbestimmungen im Bauwesen

Bern, 18.6.2021 - Der Bundesrat hat beschlossen, die Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz bei Bauarbeiten zu aktualisieren. An seiner Sitzung vom 18. Juni 2021 hat er die Totalrevision der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (BauAV) verabschiedet. Damit sollen Klarheit und Rechtssicherheit in diesem Bereich verbessert werden. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.