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Veröffentlicht am 23. Juni 2021

Genfer Flüchtlingskonvention benötigt keine Anpassungen

Bern, 23.6.2021 - Im Auftrag des Ständerats hat der Bundesrat die Aktualität der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und deren Bedeutung für die Schweiz untersucht. Er kommt zum Schluss, dass die aktuelle Anwendung der Konvention in der Schweiz den Anforderungen an einen konsequenten Schutz von verfolgten Personen weiterhin gerecht wird und die Konvention bereits heute Migration aus wirtschaftlichen Gründen nicht schützt. An seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 hat der Bundesrat den entsprechenden Bericht gutgeheissen.