Bundesrat verabschiedet neue Zulassungskriterien für Leistungserbringer und vereinheitlicht Anforderungen an Spitalplanung
Bern, 23.6.2021 - Der Bundesrat gibt den Kantonen die Möglichkeit, mit einem dauerhaften Instrument die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte zu regeln. Damit kann eine Überversorgung im Gesundheitswesen verhindert und das Kostenwachstum gedämpft werden. Der Bundesrat hat zudem entschieden, die Anforderungen für die Planung der Spitäler und Pflegeheime weiter zu vereinheitlichen. Die Massnahme dient dazu, die Versorgungsqualität im stationären Bereich zu erhöhen und die Kosten zu dämpfen. Zur Umsetzung der Massnahmen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. Juni die Inkraftsetzung der entsprechenden Verordnung über die Höchstzahlen sowie eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung beschlossen.