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Veröffentlicht am 28. Juni 2021

Einheitliche Vergütung des Pflegematerials: BAG legt die nächsten Schritte fest

Bern, 28.6.2021 - Mittel und Gegenstände zur ausschliesslichen Anwendung durch Pflegefachpersonen werden während einer Übergangsfrist von 12 Monaten weiterhin von den Restfinanzierern vergütet. Für die anschliessende Vergütung dieser Materialien durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) zum 1. Oktober 2022 müssen bis am 1. Januar 2022 Anträge durch die Verbände beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingereicht werden.