Europäisches Landschaftsübereinkommen: Änderungsprotokoll genehmigt
Bern, 30.6.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 ein Änderungsprotokoll zum Europäischen Landschaftsübereinkommen gutgeheissen. Es ermöglicht den Europaratsmitgliedern, beim Landschaftsschutz auch mit Staaten zusammenzuarbeiten, die nicht dem Europarat angehören. Ziel dieses Übereinkommens ist die Förderung von Landschaftsschutz, pflege und planung sowie die Organisation der europäischen Zusammenarbeit in Landschaftsfragen. Für beispielhafte Projekte zur nachhaltigen Pflege und/oder zur Planung von Landschaften verleiht der Europarat den Landschaftspreis des Europarats. 2019 hat das Renaturierungsprojekt des Flusses Aire im Kanton Genf diesen Preis erhalten.