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Veröffentlicht am 30. Juni 2021

Bundesrat will minderjährig verheiratete Personen besser schützen

Bern, 30.6.2021 - Der Bundesrat will den Schutz von minderjährig verheirateten Personen weiter verbessern. Eine Evaluation der bestehenden Regeln über die Eheungültigkeit hat ergeben, dass für eine Ungültigerklärung oft mehr Zeit benötigt wird, als im geltenden Recht vorgesehen ist. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 die Vernehmlassung für eine entsprechende Gesetzesänderung eröffnet. Diese dauert bis am 29. Oktober 2021. Die Ungültigkeit einer erzwungenen Heirat kann weiterhin zeitlich unbefristet geltend gemacht werden.