Coronavirus: Einführung des datenminimierten «Zertifikats Light»
Bern, 30.6.2021 - Anlässlich seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 hat der Bundesrat die Verordnung über die Covid-Zertifikate angepasst. Grund für die Verordnungsänderung ist das datenminimierte «Zertifikat Light». Mit diesem haben Inhaberinnen und Inhaber von Covid-Zertifikaten ab dem 12. Juli 2021 die Möglichkeit, eine Zertifikatskopie ohne Gesundheitsdaten zu generieren. Das Zertifikat ist lediglich elektronisch verfügbar und wird nur in der Schweiz anerkannt.