Bund, VöV und Arbeitnehmerverbände einigen sich auf Neuregelung der Fahrvergünstigung für öV-Angestellte
Bern, 5.7.2021 - Für die Angestellten des öffentlichen Verkehrs (öV) gelten ab 2022 neue Regeln für die Fahrvergünstigung. Darauf haben sich das Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK), der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und die Arbeitnehmerverbände des öV geeinigt. Der Rabatt auf den Normalpreis des GA beträgt neu noch 35 Prozent. Die Transportunternehmen können den aktiven Mitarbeitenden das GA wie bisher unentgeltlich abgeben; die künftig höheren Kosten für den GA-Einkauf können sie in den subventionsberechtigten Verkehrssparten beim Bund und den Kantonen geltend machen.